Zulassungsverfahren für Fahrzeug-/und Nachrüstprodukte

Mit der Kfz-Verordnung UN - R 10, ist eine CE-Kennzeichnung für Fahrzeug-Nachrüstprodukte möglich, ohne dass diese bei einer Nationalen Zulassungsbehörde (z.B. KBA = Kraftfahrtbundesamt) gemeldet werden müssen.

 Die Vorteile:  

  • KEIN ISO-Zertifikat erforderlich
  • KEINE Beantragungskosten
  • KEINE Zeitverzögerung (nach positiver Prüfung)

STC Germany ist ein vom KBA anerkannter technischer Dienst und bietet das E-Verfahren an. 








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Weitere Leistungen

Notifizierte Stelle

Elektromagnetische Verträglichkeit

Funkanlagen

Elektromagnetische Felder

EMV Fahrzeugprodukte

Energieverbrauchsrelevante Produkte

Elektrische Sicherheit

Spielzeug