Energieverbrauchs-
relevante Produkte (ErP)
Direktive 2009/125/EC des europäischen Parlaments
Wichtiger Hinweis: Verordnung (EU) 2017/1369 zur Aktualisierung der Anforderungen an die Energiekennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU. Ab Januar 2019 müssen die Modelle in die europäische Produktdatenbank aufgenommen werden.
Zur Umsetzung der Direktive 2009/125/EC für Haushalts-/ Bürogeräte und für Produkte der Unterhaltungselektronik sind folgende Vorschriften für die CE-Kennzeichnung freigegeben/vorgeschrieben:
Ökodesign-Rechtsvorschriften:
Verordnung
1275/2008+801/2013+2019/2021:
Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im Aus-/Standby-Modus, die für die Verwendung häuslicher Umgebung bestimmt sind.
Leistungsaufnahme im Aus-/Standby-Modus, der nur eine Reaktivierungsfunktion bietet, max. 0,5 W und in jedem Zustand, in dem nur Informationen oder Statusanzeigen bereitgestellt werden, max. 1,0 W zulässig. Für vernetzte oder HiNA*-Geräte gelten höhere Grenzwerte (12 W ... 2 W). Darüber hinaus ist ein geeignetes Energiemanagement erforderlich, das das Gerät nach möglichst kurzer Zeit automatisch in den Aus-/Standby-Modus versetzt. Die Stromsparfunktion muss vor der Auslieferung aktiviert werden.
Verordnung
2019/20021+2021/341:
Stromverbrauch im Standby-Modus, Aus-Modus und im aktiven Modus für Fernsehgeräte.
Die Leistungsaufnahme im Aus-/Standby-Modus mit/ohne Display ist auf max. 0,30 W / 0,50 W / 1,00 W limitiert. für vernetzte oder HiNA*-Geräte gelte höhere Grenzwerte (7,7 W ... 2 W). Der Stromverbrauch im aktiven Modus ist begrenzt und ein Spitzenleucht-dichteverhältnis von mindestens 65 % sowie eine "automatische Abschaltfunktion", die den Fernseher nach vier Stunden ohne Interaktion des Benutzers vom aktiven Modus in den Standby-Modus schaltet, sind erforderlich.
Hinweis: Wir bieten auch die Prüfung des Energielabels für TV-Geräte an.
Verordnung
107/2009:
Stromverbrauch im Standby-Modus, im Aus-Modus und im aktiven Modus für einfache Set-Top-Boxen (SSTB).
Die Leistungsaufnahme im Aus-/Standby-Modus ohne Display ist auf max. 0,50 W und mit Display auf max. 1,00 W limitiert. Im aktiven Modus ist die Leistungsaufnahme auf max. 5,00 W (im Falle der HD-Signalcodierung + 1,00 W, für die Festplatte + 6,00 W und für den zweiten Tuner + 1,00 W).
Die SSTB muss über eine "automatische Abschaltfunktion" verfügen, die die SSTB nach drei Stunden ohne Interaktion des Benutzers vom aktiven in den Standby-Modus versetzt.
Verordnung
2019/1782:
Externe Netzteile für die Versorgung von elektrischen/elektronischen Haushalts- und Bürogeräten sowie von Verbrauchsgeräten.
Die Leistungsaufnahme im Leerlauf darf 0,1 W / 0,3 W nicht überschreiten und für die durchschnittliche aktive Effizienz gelten Grenzwerte.
*HiNA = Vernetzte Geräte mit hoher Netzverfügbarkeit (Router, Netzwerk-Switch, drahtloser Netzwerk-AccessPoint, Hub, Modem, VoIP-Telefon, Videotelefon).
Bemerkung: Eine LED (nur) gilt nicht als Informationsanzeige oder als Display.
STC Germany bietet die Prüfung der Leistungsaufnahme und die Erstellung der Konformitätsdokumentation nach den oben genannten Vorschriften an.
Rechtsvorschriften zur Energiekennzeichnung
Verordnung
2019/2013:
Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays
Die Energieeffizienzklasse eines elektronischen Displays wird auf der Grundlage seines Energieeffizienzindex für die Energieverbrauchskennzeichnung gemäß der Tabelle ermittelt.
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